AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – HH Mallorca – Sanierung, Renovierung & Handwerksleistungen
1. Geltungsbereich Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen HH Mallorca (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Sanierungs-, Renovierungs- und sonstige handwerkliche Leistungen an Immobilien in Spanien.
2. Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer bietet Bau- und Handwerksleistungen an Immobilien an, insbesondere in den Bereichen Sanierung, Instandhaltung, Modernisierung und Ausbau.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder dem Vertrag.
3. Angebot & Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder Beginn der Arbeiten zustande.
4. Preise & Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. spanischer Umsatzsteuer (IVA).
(2) Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Abschlagszahlungen je nach Projektfortschritt sind zulässig.
5. Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber stellt alle Genehmigungen, Pläne, Anschlüsse und Zugänge bereit.
(2) Zugang zur Baustelle, Wasser und Strom sind zu gewährleisten.
6. Ausführung & Fristen
(1) Termine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
(2) Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Mitwirkungsverzug verschieben Fristen.
7. Abnahme & Gewährleistung
(1) Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber.
(2) Es gelten die Fristen gemäß spanischem Baugesetz (LOE): 1 Jahr für Ausführungsmängel, 3 Jahre für Funktionsmängel, 10 Jahre für strukturelle Mängel.
8. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben gelieferte Materialien Eigentum des Auftragnehmers.
10. Vertragskündigung
(1) Der Auftraggeber kann jederzeit kündigen (§ 1594 Código Civil), Kosten werden abgerechnet.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO und spanischem Datenschutzrecht verarbeitet.
12. Gerichtsstand & Schlussklauseln
(1) Gerichtsstand ist Palma de Mallorca.
(2) Unwirksame Klauseln berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Stand: 2024 – HH Mallorca
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